Satzung
für den
,, Verein für Gartenbau und Umwelt e. V. Mensfelden"
§1
Name, Sitz und Rechtsform
Der Verein führt den Namen „ Verein für Gartenbau und Umwelt e. V. Mensfelden "
§2
Zweck des Vereins
ist die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder sowie der Vermittlung von Kenntnissen im Obst- und Gartenbau. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne.des Abschnittes „steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung. Der Verein betätigt sich weder auf politischem noch auf religiösem Gebiet.
§3
Mittel des Vereins
Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Körperschaft, dürfen nur für die satzungsm.äßigen Zwecke envendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mittel der Körperschaft. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Die aus Vereinsmittel envorbenen Geräte und sonstigen Ausrüstungsgegenstände sind Eigentum des Vereins.
Mit dem Austritt oder Ausschluss aus dem Verein erlöschen alle vermögensrechtlichen Ansprüche des Mitgliedes gegen den Verein.
§4
Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft ist schriftlich beim Vorstand zu beantragen und beginnt mit dessen Zustimmung mit dem Tag der Antragstellung.
Die Mitgliedschaft endet:
a) durch Tod
b) durch freiwilligen Austritt
dieser muss schriftlich dem Vorstand gegenüber erklärt werden und bis zum 30.09.eines Jahres eingegangen sein. Er wird wirksam zum
01.01. des folgenden Jahres.
c) durch Ausschluss:
Der Ausschluss kann durch den Vorstand beschlossen werden. Er ist der Mitgliederversammlung (Hauptversammlung) vorzuschlagen und durch diesen zu genehmigen.
d) durch Auflösung des Vereins.
§5
Auflösung des Vereins
Bei Auflösung oder Aufltebung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke iallt das Vermögen der Körperschaft an die Gemeinde Hünfelden, welche es ausschließlich und unmittelbar gemeinnützig im Ortsteil Mensfelden zu verwenden hat.
Die Auflösung des Vereins bzw. Aufbebung des Zwecks des Vereins kann nur auf der Mitgliederversammlung ( Hauptversammlung ) beschlossen werden.
§6
Wahlrecht
Die Mitglieder erhalten in dem Jahr, in welchem sie das 18. Lebensjahr vollenden, Wahl- und Stimmrecht.
§7
Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:
a) die Mitgliederversammlung (Hauptversammlung)
b) der Vorstand, welche die Angelegenheiten des Vereins regeln und verwalten.
Die Mitgliederversammlung ( Hauptversammlung ) findet alljährlich statt und zwar bei Beginn des neuen Kalenderjahres.
Außerdem steht dem Vorstand frei, eine außerordentliche Mitgliederversammlung ( Hauptversammlung ) einzuberufen. Er ist dazu verpflichtet, wenn mindestens ¼ der stimmberechtigten Mitglieder unter Angabe von Zweck und Gründen sie beantragen.
Die Einladung zur Mitgliederversammlung ( Hauptversammlung ) muss mindestens acht Tage vor der Versammlung im amtlichen Mitteilungsblatt der Gemeinde Hünfelden unter Angabe der Tagesordnungspunkte veröffentlicht werden.
Sämtliche Beschlüsse der Mitgliederversammlung ( Hauptversammlung ) werden in einem Protokoll festgehalten und sind vom Protokollführer und dem Versammlungsleiter zu unterzeichnen.
Beschlussfähig ist die Mitgliederversammlung (Hauptversammlung) wenn mindestens 10 % der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Bei Beschlussunfähigkeit wird eine erneute Versammlung einberufen, die ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig ist. ( Auf die geringere Anforderung hinsichtlich der Beschlussfähigkeit ist in der Einladung hinzuweisen.
Anträge an die Mitgliederversammlung ( Hauptversammlung ) sind spätestens drei Tage vorher schriftlich beim Vorstand einzureichen.
Dringende Anträge können während der Versammlung gestellt werden. Über die Dringlichkeit entscheidet die Mitgliederversammlung (Hauptversammlung).
§8
Aufgaben
Der Mitgliederversammlung ( Hauptversammlung) steht zu:
Die Wahl des Vorstandes, bestehend aus dem/der
a) 1. Vorsitzende/n
b) 2. Vorsitzende/n
c) 1. Schriftführer/in
d) 1. Kassierer/in
als geschäftsführenden Vorstand, und dem/der
2. Schriftführer/in
2. Kassierer/in
als erweiterter Vorstand.
Der Vorstand ist alle zwei Jahre neu zu wählen, wobei die alten Vorstandsmitglieder wieder gewählt werden können. Die Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes, werden bei nur einem Vorschlag, durch Akklamation, bei mehreren Vorschlägen in geheimer Wahl gewählt.
Die Wahl der Mitglieder des erweiterten Vorstandes erfolgt durch Akklamation. Stellt ein Mitglied Antrag auf geheime Wahl, so ist diesem Antrag stattzugeben. Wählbar ist jedes stimmberechtigte Mitglied. Soll ein nicht anwesendes Mitglied zur Wahl vorgeschlagen werden, so muss dessen schriftliche Einverständniserklärung vorliegen.
2. Die Änderung der Satzung
3. Genehmigung des Kassenberichtes
4. Festsetzung des Jahresbeitrages
5. Entlastung des Vorstandes und Kassierers
Dem Vorstand steht zu:
1. Den Verein nach inne und außen zu vertreten und in dessen Namen Verträge abzuschließen, sowie die abzuschließenden Verträge in vertretungsberechtigter Weise zu vollziehen.
2. Alle Versammlungen einzuberufen, zu leiten und in denselben Bericht über seine Tätigkeit zu erstatten. Über alle Vorstandsitzungen und Mitgliederversammlungen ( Hauptversammlungen ) Protokoll zu führen, welche vom Protokollführer und dem Versammlungsleiter zu unterschreiben sind.
3. Der Gesamtvorstand verwaltet das Vereinsvermögen. Er fasst Beschlüsse über eventuelle Neuanschaffungen bzw. durchzuführenden Maßnahmen.
In das Vereinsregister soll der geschäftsführende Vorstand eingetragen werden.
Zwei Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes, darunter der / die 1. oder 2. Vorsitzende, vertreten gemeinsam den Verein.
Der/die 1. Vorsitzende und der/die Kassierer/in sind jeweils alleine vertretungsberechtigt.
§9
Gültigkeit der Vereinbeschlüsse
Sämtliche Beschlüsse der Mitgliederversammlung (Hauptversammlung) und des Vorstandes werden mit einfacher Mehrheit. der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gefasst.
Mensfelden, den 16.12.2020
Gez. Der Vorstand